Ergänzend zur Allgemeinverfügung vom 21.11.2016 erlässt das Landratsamt Bad Kissingen eine weitere Allgemeinverfügung bezüglich dem Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen; diese aktuelle Verfügung vom 24.11.2016 finden Sie hier.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bad Kissingen bezüglich der Stallpflicht vom 21.11.2016 bleibt vollinhaltlich bestehen und kann hier eingesehen werden.